Aktualisierte Durchführungsbestimmungen
Für Sonderprüfungen mit Geländehindernissen oder abwerfbaren Hindernissen - ist die Anwesenheit eines offiziellen Ambulanzwagens ODER Arztes mit Notfallausbildung ODER ein ausgebildeter Ersthelfer (siehe § 31.4 ÖTO) verpflichtend vorgeschrieben.
Die ausgefüllte Kandidatenliste (nur diese Liste verwenden: Download Kandidatenliste) ist bitte 3 Wochen vor dem Prüfungstermin an das Büro des STPS (office@stps.at) zu schicken.