Freizeit
STPS Reitertreffen
Reiter- Fahrer und Voltigierertreffen sind eintägige (Ausnahme: Islandpferde - hier sind zweitägige Veranstaltungen möglich) Veranstaltungen, die für Mitglieder des veranstaltenden Vereines und geladene Gäste offen sind.
Treffen sind vom STPS zu genehmigen. Die Veranstaltungen sind unter der Aufsicht eines Richters durchzuführen. Bei Springbewerben ist ein Parcoursbauer (auch mit ruhender Funktion) einzusetzen.
An den auf Treffen durchgeführten Bewerben besteht für Reiter keine Lizenzpflicht, jedoch müssen Teilnehmer an Reit/Fahrbewerben im Besitz eines Reiterpasses oder bei Westernbewerben im Besitz eines WRC sein. Reiter mit höheren Lizenzen als R 1, RD 1 an Reitertreffen und F 1 an Fahrertreffen sind an Treffen nicht teilnahmeberechtigt, ausgenommen Mitglieder des veranstaltenden Vereins und Reiter/Fahrer gem. Abs. 8.
An Treffen dürfen max. 60 Pferde teilnehmen, für die ein gültiges Impfzeugnis vorzuweisen ist.
Bestimmungen zur Durchführung von Reiter- Fahrer und Voltigierertreffen und eine Vorlage für die Ausschreibung stehen hier zum Download bereit.
Bitte die Vorlage anpassen und zur Genehmigung mind. 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin an den STPS schicken.
Gebühren Reitertreffen (neu ab 24.06.2020) - lt. Präsidiumsbeschluss:
In der Präsidiumssitzung vom 24. Juni 2020 wurde beschlossen, die bis dahin noch nicht festgelegten Startgebühren für Reitertreffen an die Tarife des OEPS für C-neu Turniere anzugleichen. Damit gilt ab sofort für Reitertreffen aller Sparten, ausgenommen Fahren, Distanz und Orientierungsreiten (lt. Beschluss vom 24.01.2024), ein Höchstwert von €15,-- für das Startgeld von Bewerben auf Treffen. Der Sportförderbeitrag von €1,-- wird nicht eingehoben.
Die Termine werden auf dieser Homepage unter Turniere/Termine veröffentlicht.