Veranstalterhaftplicht? – Ihr Nutzen!
Als Veranstalter sind Sie nicht nur für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung
verantwortlich, sondern haften auch für Schäden, die im ursächlichen Zusammenhang mit
dieser an Personen und Sachen entstehen können. Um Sie vor solch unkalkulierbaren und
unvorhersehbaren, finanziellen Risiken zu schützen, hat der OEPS diesen
Haftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen. Durch Einzahlung der entsprechenden
Gebühr sind Sie automatisch als Veranstalter haftpflichtversichert.
Wer gilt als versichert?
Als versichert gelten sämtliche Turnier- und sonstige Pferdesportveranstaltungen ( zB.
Turniere, Kurse, turnierähnliche Veranstaltungen, Sonder-, Lizenz- und
Befähigungsprüfungen, Freizeit- und Brauchtumspferdeveranstaltungen ), die vom OEPS oder
einem Landesverband gemeldet und/ oder durch Gebührenvorschreibung zur Kenntnis
genommen worden sind. In der Funktion als Veranstalter in diesem Vertrag versichert sind
ausschließlich Pferdesportvereine, keine nach- oder vorgelagerten Veranstaltungsfirmen usw.