Durchführungsbestimmungen in der Steiermark
Die gemeinsame Austragung von Reiterpass- und Lizenzprüfungen ist möglich.
Für Lizenzprüfungen gilt folgendes:
- die Anlage und das Hindernismaterial muss den Bestimmungen der ÖTO für Springen der Klasse A entsprechen
Organisation und Wissenswertes:
Die beabsichtigte Prüfung muss mindestens 4 Wochen vorher beim STPS unter Angabe eines Ersatztermins (mittels Formblatt - siehe Download oben) angemeldet werden. Die Teilnehmerliste/Kandidatenliste (Formblatt - siehe Download oben) bitte rechtzeitig - 3 Wochen vorher - DIREKT AN Fr. Grinschgl (a.r.grinschgl@ceec.at) senden.
Die Anmeldung der einzelnen Teilnehmer zur Lizenzprüfung erfolgt direkt an den STPS (Formblatt), mit einer Überweisung von derzeit EUR 40,00.
Der Teilbewerb Dressur ist ausschließlich im Freien abzunehmen, sollte dies aus witterungsbedingten Umständen nicht möglich sein, muss die Prüfung verschoben werden.
Geländeprüfungen bestehen aus Natur- und Geländehindernissen und können daher auf keinem Springplatz ausgetragen werden.
Bei allen Sonderprüfungen ist die Anwesenheit eines OFFIZIELLEN RETTUNGSFAHRZEUGES oder eines Notarztes während der Geländeprüfung bzw. Springprüfung sicherzustellen!
Die Sicherheitsweste (Basisnorm: EN13158) ist im Parcours für Jugendliche und Junioren und im Gelände für ALLE Reiter vorgeschrieben!
Bzgl. der Ausrüstung der Pferde und Reiter gelten die Abschnitte B1(§102) B2(§203) BIII der ÖTO, wobei das Tragen eines Sakkos nicht verpflichtend ist.
Die Einsatzbereitschaft von Arzt, Tierarzt und Hufschmied, sowie einer Transportmöglichkeit für verletzte Pferde wird während der gesamten Prüfung empfohlen.
Die Wiederholung einer Teilprüfung kann frühestens nach 2 Wochen und spätestens innerhalb von 3 Jahren erfolgen. Die Abstand zwischen einer Prüfung und der nächsthöheren beträgt mind. 6 Wochen.
Ein Pferd darf im Rahmen einer Sonderprüfung höchstens 4 Mal an den Start gehen.
Nähere Infos sind in der ÖTO nachzulesen: ÖTO