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Ausbildung

Sonderprüfungen/Hufeisen

Zu den Sonderprüfungen gehören: Hufeisen, Reiterpass, Reiternadel, Wanderreitabzeichen, Longierabzeichen, Islandpferdereitzertifikat etc. und natürlich auch die Lizenzprüfungen und das Westerriding-Certifikate.

Frau Anna Romana Grinschgl steht jederzeit gerne für Anfragen und Auskünfte telefonisch, oder per E-mail zur Verfügung!

ACHTUNG: Für die Ausstellung des Reiterpasses sind für die Kandidaten PASSFOTOS mit NAMENSBESCHRIFTUNG am Prüfungstag vorzubereiten!


Anna Romana Grinschgl

Verantwortliche Sonderprüfungen

Telefon: +43 664 4854924 E-Mail: a.r.grinschgl@ceec.at

STPS-Basisförderung 2023

→ Vergünstigung der Gebühr bei Nachprüfung-Lizenz im Jahr 2023 von EUR 40,00 auf EUR 30,00!

→ Gebühr für die Steirische Leistungsnadel auf EUR 20,00 (statt EUR 30,00)
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Da das bisherige System der Übernahme der Richtergebühren bei Reiterpass- bzw. Reiternadelprüfungen nicht zielführend war, hat das Präsidium des STPS beschlossen, die Zahlungen bis auf weiteres einzustellen!
(25.01.2016)
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Grosses & Kleines Hufeisen

Unsere erste Prüfung für unsere jüngsten Einsteiger in den Reitsport.

Was muss der Veranstalter bzw. der Prüfling wissen:

Die Teilnehmer an der Prüfung (Kleines oder Großes Hufeisen) müssen bei einem dem OEPS/STPS angeschlossenen Verein angemeldet sein.

Nachwuchsförderung für unsere jüngsten Reiter*innen: Ab sofort wird die Gebühr für die Hufeisenprüfungen in der Steiermark von bisher EUR 15,00 auf EUR 10,00 (inkl. Urkunde) reduziert.

Sonderprüfungen

Folgende Sonderprüfungen können absolviert werden:

  • Steirische Leistungsnadel (Kl. A) (Kosten EUR 20)
  • Österreichischer Reiterpass (Kl. B) → INFO
  • Österreichische Reiternadel (Kl. C) → INFO
  • Österreichische Dressurreiternadel (Kl. C) → INFO
  • Österreichisches Wanderreitabzeichen (Kl. D) → INFO
  • Österreichisches Western-Wanderreitabzeichen → INFO
  • Islandpferdereitzertifikat → INFO
  • Western Riding Certificate (WRC) → INFO
  • Reitlizenz → INFO
  • Fahrlizenz → INFO
  • Österreichische Voltigierabzeichen → INFO

Anmeldung - für den Kandidaten

Anmeldung zur Lizenzprüfung - für den Kandidaten:

Die Anmeldung zur Sonderprüfung (Hufeisen, Reiterpass, Nadel ...) erfolgt direkt beim Verein.

Erst die Anmeldung zur Lizenzprüfung DIREKT an Fr. Grinschgl (a.r.grinschgl@ceec.at) senden!

Anmeldung - für den Veranstalter

Anmeldung einer Sonderprüfung

Bitte ausschließlich das Excel-Formular der Kandidatenliste verwenden, mit dem Computer ausfüllen und an uns mailen. Handschriftliche Aufzeichnungen sollen wegen der hohen Fehlerquelle vermieden werden!

Hier finden Sie sämtliche Dressuraufgaben - immer aktuell!

Durchführungsbestimmungen in der Steiermark

Die gemeinsame Austragung von Reiterpass- und Lizenzprüfungen ist möglich.

Für Lizenzprüfungen gilt folgendes:

  • die Anlage und das Hindernismaterial muss den Bestimmungen der ÖTO für Springen der Klasse A entsprechen

Organisation und Wissenswertes:

Die beabsichtigte Prüfung muss mindestens 4 Wochen vorher beim STPS unter Angabe eines Ersatztermins (mittels Formblatt - siehe Download oben) angemeldet werden. Die Teilnehmerliste/Kandidatenliste (Formblatt - siehe Download oben) bitte rechtzeitig - 3 Wochen vorher - DIREKT AN Fr. Grinschgl (a.r.grinschgl@ceec.at) senden.

Die Anmeldung der einzelnen Teilnehmer zur Lizenzprüfung erfolgt direkt an den STPS (Formblatt), mit einer Überweisung von derzeit EUR 40,00.

Der Teilbewerb Dressur ist ausschließlich im Freien abzunehmen, sollte dies aus witterungsbedingten Umständen nicht möglich sein, muss die Prüfung verschoben werden.

Geländeprüfungen bestehen aus Natur- und Geländehindernissen und können daher auf keinem Springplatz ausgetragen werden.

Bei allen Sonderprüfungen ist die Anwesenheit eines OFFIZIELLEN RETTUNGSFAHRZEUGES oder eines Notarztes während der Geländeprüfung bzw. Springprüfung sicherzustellen!

Die Sicherheitsweste (Basisnorm: EN13158) ist im Parcours für Jugendliche und Junioren und im Gelände für ALLE Reiter vorgeschrieben!

Bzgl. der Ausrüstung der Pferde und Reiter gelten die Abschnitte B1(§102) B2(§203) BIII der ÖTO, wobei das Tragen eines Sakkos nicht verpflichtend ist.

Die Einsatzbereitschaft von Arzt, Tierarzt und Hufschmied, sowie einer Transportmöglichkeit für verletzte Pferde wird während der gesamten Prüfung empfohlen.

Die Wiederholung einer Teilprüfung kann frühestens nach 2 Wochen und spätestens innerhalb von 3 Jahren erfolgen. Die Abstand zwischen einer Prüfung und der nächsthöheren beträgt mind. 6 Wochen.

Ein Pferd darf im Rahmen einer Sonderprüfung höchstens 4 Mal an den Start gehen.

Nähere Infos sind in der ÖTO nachzulesen: ÖTO

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Bei der Sonderprüfung ist folgendes vorzulegen:

Kl. A und Kl. B: 1 Passbild des Prüflings

Kl.C: der österreichische Reiterpass
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