VIS-Aufenthaltsmeldungen: Kontrollen ab Jänner 2025
Ab 01. Jänner 2025 sind die Amtstierärzt:innen in allen Bundesländern dazu angehalten, Betriebskontrollen zur Überprüfung der verpflichtenden Aufenthaltsmeldung von Pferden im VIS durchzuführen.
Ein Erlass mit dem entsprechenden Kontrollauftrag ergeht im November an die Landesveterinärdirektionen. Bei Nichteinhalten der gesetzlichen Bestimmungen ist damit zu rechnen, dass Verwaltungsstrafen verhängt werden.
Weiters werden alle Pferdepässe von verstorbenen Tieren, zusätzlich zur Kontrolle des Passes und der Registrierung der Daten in der Equidendatenbank (EQDB) des BMSGPK auch auf eine korrekte Meldung des Aufenthaltes im VIS überprüft. Bei Einhalten aller Bestimmungen ist es ab sofort möglich, den entwerteten Pferdepass sofort von der BH als Andenken zurückzuerhalten. Bei fehlender VIS-Meldung kann sich die Rückgabe um Monate verzögern.