Pferdepass
Für die Ausstellung des Pferdepasses ist ausschließlich der OEPS zuständig! Ein fälschlicherweise an den STPS geschicktes Antragsformular verlängert nur die Bearbeitungszeit.
Für die Ausstellung des Pferdepasses ist ausschließlich der OEPS zuständig! Ein fälschlicherweise an den STPS geschicktes Antragsformular verlängert nur die Bearbeitungszeit.
In der Richtlinie der EU wurde festgelegt:
(Entscheidung 2000/68/EG vom 22. 12. 1999 zur Änderung der Entscheidung 93/623/EWG)