Reistallkennzeichnung
Vereine, die über den zuständigen LFV dem OEPS angeschlossen sind, können für den Schulbetrieb eine Kennzeichnung von 1 – 4 Hufeisen beantragen. Der Schulbetrieb muß dabei hinsichtlich unterschiedlichster Kriterien wie Personal, Pferde, Anlagen, etc. qualitätsbezogene Standards erfüllen.
Ein wesentliches Kernstück der Reitstallkennzeichnung sind gepürfte Ausbildungskräfte. Nur Schulbetriebe, in denen geprüfte Ausbildungskräfte den Schulbetrieb leiten, können eine Kennzeichnung erhalten.
Unter der Personensuche haben Sie die Möglichkeit, die Qualifikation sowie Gültigkeit von Ausbilderlizenzen zu überprüfen.
Unter Ausbildungen finden Sie alle Fortbildungskurse zur Verlängerung Ihrer Ausbilderlizenz
Das Dokument Schulbetriebe bietet eine Übersicht aller gekennzeichneten Schulbetriebe Österreichs
Die genaue Beschreibung zu den einzelnen Kennzeichnungsmöglichkeiten finden Sie im Reitstallkennzeichnungsantrag.
Bei Interesse senden Sie diesen Antrag direkt an Ihren Landesfachverband. Ein Vertreter des jeweiligen LFV wird im Anschluss die Erfüllung der Kriterien überprüfen. Schulbetriebe, die bereits eine Kennzeichnung haben und eine Verlängerung beantragen wollen, sollen bitte ebenfalls den selben Antrag ausgefüllt an den zuständigen LFV mit dem Vermerk 'Verlängerung' senden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Karin Ipser k.ipser@oeps.at
Antrag Ausbilungsbetrieb OEPS
Im Reiten sowie im Gespannfahren gibt es die Möglichkeit einen Ausbildungsbetrieb zu beantragen (=Reitschule mit 4 Hufeisen, Schule für Gespannfahren mit 3 Hufeisen).
Den Antrag zum Ausbildungsbetrieb können Sie unterhalb downloaden. Um einen Ausbildungsbetrieb zu beantragen, muss ein Ausbilungsleiter im Betrieb sein. Der Antrag zum Ausbildungsleiter ist ebenfalls hier für Sie bereitgestellt. Den ausgefüllten Antrag zum Ausbildungsbetrieb sowie Ausbildungsleiter bitte direkt an den OEPS z.H. Ausbildungsreferat senden.