Information zur Pferdehaftpflichtversicherung
Wir möchten darauf hinweisen, dass lt. ÖTO § 7 Abs. 3 jedes Pferd, das an pferdesportlichen Veranstaltungen teilnimmt Haftpflicht versichert sein muss!
Bei allen pferdesportlichen Veranstaltungen, bei denen die Nennung nicht über das eZNS erfolgt, ist als Nachweis der aufrechten Pferdehaftplfichtversicherung eine Kopie der Versicherungspolizze (zB. im Pferdepass) mitzuführen und bei etwaigen Kontrollen vorzuzeigen! Sollte diese Kopie beim Turnier nicht vorgewiesen werden können, so besteht auch die Möglichkeit bei der Meldestelle die bestehende Versicherung schriftlich zu bestätigen.
Bei der Abgabe der Nennung über eZNS bestätigen Sie, dass Ihr Pferd haftpflichtversichert ist!
Internationale Turniernennungen - Wie nenne ich?
Bestimmungen und Informationen für Nennungen/Startansuchen zu internationalen Turnieren in den Sparten Springen, Dressur, Para-Dressur, Vielseitigkeit, Distanz, Fahren, Voltigieren und Reining finden Sie hier.
Nennsystem für Gastreiter
Für Gastreiter gibt es ein Nennportal in Österreich. Gastreiter haben die Möglichkeit bei nationalen Turnieren in Österreich ihre Nennung über die Website des Österreichischen Pferdesportverbandes durchzuführen.
Bitte beachten bei Reisen innerhalb der EU!
Für registrierte Equiden aus der EU, die auf ein Turnier in andere Mitgliedsstaaten fahren und danach wieder heimkehren, genügt das manuell ausgefüllte Gesundheitsattest aus der RL 2009/156 Anhang II.
Jeder registrierte Equide muss bei der Verbringung von einem Mitgliedsstaat in einen anderen von diesem Gesundheitsattest begleitet werden.
Das Attest besitzt eine Gültigkeit von 10 Tagen und muss keine Angaben zum Herkunfts- und Bestimmungsort beinhalten, das bedeutet:
- vorne Pferdepassnummer einsetzen
- Rückseite Ort, Datum, Unterschrift, Rundsiegel!
- Nichtzutreffendes streichen
Für Pferde aus Rumänien genügt das nicht, hier gilt:
Pferde dürfen aus zugelassenen Betrieben (Liste des BMfGF) in Rumänien zu Turnieren, die "unter der Schirmherrschaft der FEI stehen" und zu "wichtigen internationalen Rennveranstaltungen" nach Österreich gebracht werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Pferde benötigen einen Coggins-Test, der nicht älter als 10 Tage sein darf.
- Die Pferde müssen mit elektronischem Transponder und Equidenpass identifiziert sein.
- Die Pferde müssen von einem Tiergesundheitszeugnis gemäß dem Muster in Anhang C der Richtlinie 90/426/EWG begleitet werden, in dem der Bestimmungsort angegeben sein muss und das folgende zusätzliche Aufschrift trägt: „Equiden versandt gemäß Beschluss 2010/346/EU der Kommission.“
- Dieses Zeugnis muss auf jeden Fall elektronisch als TRACES Meldung geschickt werden (d.h. vom ausstellenden Amtstierarzt der für den Herkunftsbetrieb zuständig ist, an den Amtstierarzt des Bestimmungsortes). Nur so ist gewährleistet, dass gleich festgestellt werden kann, ob das Pferd aus einem zugelassenen Betrieb in Rumänien kommt.
- Dieses Zeugnis schicke ich nicht mit, es ist nur das Formular, welches mit TRACES verschickt wird zulässig.
- Bedeutung "zugelassene Betriebe": in diesen Betrieben werden alle dort gehaltenen Pferde in regelmäßigen Abständen einem Cogginstest unterzogen. Ebenso alle Pferde im Umkreis von 200m zu diesem Betrieb. Zusätzlich braucht das Pferd, welches verbracht wird, einen Cogginstest der nicht älter als 10 Tage ist (s.o.).