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Pferdeversicherung


Information zur Pferdehaftpflichtversicherung

Wir möchten darauf hinweisen, dass lt. ÖTO § 7 Abs. 3 jedes Pferd, das an pferdesportlichen Veranstaltungen teilnimmt Haftpflicht versichert sein muss!

Bei allen pferdesportlichen Veranstaltungen, bei denen die Nennung nicht über das eZNS erfolgt, ist als Nachweis der aufrechten Pferdehaftpflichtversicherung eine Kopie der Versicherungspolizze (zB. im Pferdepass) mitzuführen und bei etwaigen Kontrollen vorzuzeigen! Sollte diese Kopie beim Turnier nicht vorgewiesen werden können, so besteht auch die Möglichkeit bei der Meldestelle die bestehende Versicherung schriftlich zu bestätigen.

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